Die Allgemeinen Verkaufs- und Dienstleistungsbedingungen der WARK Group sp. z o.o. sp. k.

Definitionen:

„WARK Group” – WARK Group sp. z o.o. sp. k., mit Sitz in Jelonek, ul. Topolowa 1, 62-002 Jelonek, eingetragen in das vom Amtsgericht Posen – Nowe Miasto und Wilda in Posen, 8. Wirtschaftskammer des Landesgerichtsregisters, geführte Unternehmerregister unter der KRS-Nummer 0000546524, mit der NIP-Nr. 9721253670, USt-IdNr.: PL9721253670, REGON-Nr. 360924490.
„Warenzeichen von WARK Group” — steht für die Bezeichnung „WARK” und „WARK Group” und das Grafiksymbol in der oben gezeigten Form sowie alle Warenzeichen, Handelsnamen, unverwechselbare Farbenmuster oder andere Handelskennzeichen bzw. Elemente des geistigen Eigentums von WARK Group oder eines der Zweigunternehmen von WARK Group, einschließlich der Namen und Zeichen für jedes einzelne Produkt.
„Geschäftspartner” — ist ein Unternehmer im Sinne von Art. 43¹ des poln. Zivilgesetzbuches, der mit der WARK Group Kauf- bzw. Dienstleistungsverträge als Käufer, Leistungsempfänger oder Auftraggeber abschließt.
„Produkt” – sämtliche von WARK Group angebotene Produkte und Geräte, Elemente dieser Geräte und deren Ersatzteile.
„Vertrag” – bedeutet jeden mit Unternehmern von WARK Group abgeschlossenen Vertrag, insbesondere einen Kaufvertrag, Werksvertrag und einen Dienstleistungsvertrag, einschließlich eines in Form einer Bestellung als Reaktion auf das Angebot der WARK Group abgeschlossen Vertrags.

1. Gegenstand und Geltungsbereich
1.1. Die Allgemeinen Verkaufs- und Dienstleistungsbedingungen (weiter: AVDB) bestimmen die Grundsätze, nach den die WARK Group den Verkauf von individualisierten Anhängern für Gastronomie-, Handel- und Werbezwecke zusammen mit den Elementen der Ausrüstung und Ersatzteilen (nachfolgend gemeinsam: Produkte genannt) vornimmt und die Dienstleistungen erbringt.
1.2. Die AVDB sind fester Bestandteil des Angebots der WARK Group. Die AVDB gelten für alle Verträge, die von der WARK Group mit den Geschäftspartnern abgeschlossen werden, und sind deren fester Bestandteil. Die Bestimmungen der Verträge haben Vorrang vor diesen AVDB. Widerspricht der von WARK Group abgeschlossene Vertrag mit den AVDB, so sind die Vertragsparteien an den Vertrag gebunden. Im Falle von Abweichungen zwischen den Bedingungen im Preisangebot oder in sonstiger Korrespondenz sind die AVDB entscheidend, es sei denn, die Änderungen bzw. der Ausschluss von kleineren Bedingungen von der WARK Group ausdrücklich vorbehalten werden.
1.3. Alle Vereinbarungen, insbesondere mündliche oder telefonische Absprachen und zusätzliche Vereinbarungen zum Vertrag sind rechtsverbindlich nur, wenn sie schriftlich von WARK Group bestätigt werden.
1.4. Die AVDB gelten für alle Unternehmer gemäß Art. 43¹ des poln. Zivilgesetzbuches. Diese AVDB gelten auch beim Verkauf an natürliche Personen, für die die Verbrauchervorschriften in dem von diesen Bestimmungen nicht geregelten Umfang angewandt werden.
1.5. Die geltenden AVDB sind auf der Website der WARK Group: www.warkGroup.com abrufbar.
1.6. Die AVDB werden den Geschäftspartnern in Schriftform, insbesondere mit dem Angebot, dem Vertrag oder der Rechnung, zugestellt. Die AVDB gelten auch als dem Geschäftspartner zugestellt, falls in dem Angebot, dem Vertrag, der Auftragsbestätigung, der Rechnung der Bezug auf die AVDB unter Angabe der Webseitadresse der WARK Group, auf der der komplette Inhalt der AVDB abrufbar ist, genommen wird.
1.7. Die Annahme des von der WARK Group unterbreiteten Angebots oder die Auftragserteilung bei der WARK Group ist gleichbedeutend mit der Annahme dieser AVDB.

2. Schutz von personenbezogenen Daten
2.1. Der Abschluss des Vertrags ist der Ausdruck der Zustimmung durch den Geschäftspartner für die Verarbeitung seiner persönlichen Daten von der WARK Group für die Zwecke der Erfüllung des Vertrages gemäß dem Gesetz vom 29. August 1997 über den Schutz personenbezogener Daten (GBl. 2002, Nr. 101, Pos. 926, einheitlicher Text in der jeweils geltenden Fassung).
2.2. Personenbezogene Daten werden gemäß dem Gesetz vom 29. August 1997 über den Schutz personenbezogener Daten (einheitlicher Text, GBl. vom Jahr 2002, Nr. 101, Pos. 926, in der jeweils geltenden Fassung) und dem Gesetz vom 18. Juli 2002 über die Erbringung von Dienstleistungen auf elektronischem Wege (einheitlicher Text vom Jahr 2011, Nr. 134, Pos. 779) rechtlich geschützt, sodass kein Zugang Dritter darauf möglich ist.
2.3. Durch die Annahme der AVDB stimmt der Geschäftspartner dem Erhalt von kommerziellen Informationen über das Angebt der WARK Group und aktuelle Sonderangebote von der WARK Group, mit der Einschränkung, dass er auf den Erhalt dieser Informationen durch die Einrechnung einer solchen Erklärung bei der WARK Group jederzeit verzichten kann.

3. Angebot der WARK Group, Bestellung und Vertragsschluss
3.1. Die Angaben in den Katalogen, Broschüren, Flyers und der Werbematerialien der WARK Group stellen kein Angebot im Sinne des poln. Zivilgesetzbuches. Die Informationen über die Abmessungen, das Gewicht oder andere Parameter, sowie die in den Verkaufsmaterialien der WARK Group enthaltenen Abbildungen, Beschreibungen und Zeichnungen haben ausschließlich einen informativen Charakter, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Die Unterschiede zwischen der Visualisierung des Produkts in den Katalogen, Broschüren, Flyers und Werbematerialien und deren tatsächlichem Aussehen stellen keine Grundlage für die Reklamation und die Rückgabe der gekauften Ware.
3.2. Eine schriftliche Erklärung der WARK Group mit Verkaufsinformationen stellt ein bindendes Angebot im Sinne des poln. Zivilgesetzbuches nur dann dar, wenn sie mit dem Datum und der Angebotsnummer versehen ist und darin der Vorbehalt, dass sie kein bindendes Angebot ist, fehlt. Das Angebot ist in dem im Angebot genannten Zeitraum mit dem Vorbehalt verbindlich, dass die Preise der Ausstattungselemente, die von der WARK Group nicht hergestellt werden, verändert werden können. Keine Angabe der Gültigkeitsdauer des Angebots bedeutet, dass das Angebot 3 Tage lang ab dem Zeitpunkt seiner Unterbreitung gültig ist.
3.3. Hat die WARK Group dem Geschäftspartner ein schriftliches Angebot bzw. schriftliche Angebote unterbreitet, so hat der Geschäftspartner bei der Bestellung die Angebotsnummer, die die Bestellung betrifft, anzugeben.
3.4. Der Kaufvertrag kommt mit der Bestätigung der Bestellung durch die WARK Group zustande, soweit nichts anderes bestimmt. Die Bestätigung der Annahme der Bestellung kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
3.5. Die WARK Group hat das Recht, die Annahme der Bestellung aus berechtigten Gründen zu verweigern, über die der Geschäftspartner in Kenntnis gesetzt wird.

4. Abwicklungstermin der Bestellung und Lieferbedingungen
4.1. Der Abwicklungstermin der Bestellung, der Termin der Erbringung von Dienstleistungen und der Lieferung von Produkten werden individuell je nach dem Vertragsgegenstand festgelegt und in dem Angebot oder der Bestätigung der Annahme der Bestellung angegeben. Bei der Bestellung einer größeren Produktmenge kann der Abwicklungstermin verlängert werden.
4.2. Der Abwicklungstermin der Bestellung wird von dem spätesten der unten angegebene Daten gerechnet:
a. dem Tag, an dem die Vorauszahlung auf das Bankkonto der WARK Group eingegangen ist;
b. dem Tag der schriftlichen Bestätigung der Bestellung durch die WARK Group;
c. oder dem Tag des Vertragsabschlusses oder der Unterzeichnung der Bestellung gemäß der korrekten Vertretung des Geschäftspartners.
4.3. Die WARK Group bestätigt den Liefertermin des Produktes innerhalb von drei Wochen ab dem Tag der Annahme der Bestellung. Die Änderung der Parameter der Bestellung kann die Verlängerung der Lieferfrist beeinflussen.
4.4. Bei Ereignissen, die zur Lieferverzögerung führen können, hat die WARK Group dies dem Geschäftspartner unverzüglich schriftlich unter Angabe der neuen Frist für die Lieferung der Produkte mitzuteilen.
4.5. Treten die unter Ziffer 11 genannten zufälligen Ereignisse (höhere Gewalt) auf, so ist die WARK Group berechtigt, die in der Bestellung angegebenen Lieferfrist zu verlängern. Der Geschäftspartner ist nicht berechtigt, im Fall der Verlängerung der Lieferfrist wegen höherer Gewalt vom Vertrag zurückzutreten.
4.6. Die WARK Group führt die Lieferungen in Polen gemäß den Bedingungen Incoterms 2010 EXW durch — die Abholung aus Jelonek mit dem Vorbehalt, dass der Geschäftspartner, sofern nicht anders im Vertrag vereinbart, für die Anmeldung des Anhängers zuständig ist.
4.7. Der Geschäftspartner ist verpflichtet, die bestellten Produkte innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag, an dem er von der WARK Group über die Bereitschaft des Produkts zur Abholung in Kenntnis gesetzt worden ist, abzuholen. Die Aufbewahrung des Produkts durch die WARK Group bis zur dessen Abholung nach dem Ablauf der Abholfrist von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Meldung der Abholbereitschaft des Produkts erfordert der vollständigen Bezahlung für das Produkt und des Abschlusses einer gesonderten Vereinbarung in dieser Hinsicht.
4.8. Wenn der Geschäftspartner mit der Abholung des Produkts von mehr als 14 Tagen in Verzug ist, ist die WARK Group berechtigt, eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer auszustellen und die Bezahlung des Verkaufspreises geltend zu machen, sowie den Geschäftspartner mit den Kosten der Aufbewahrung der Ware in Höhe von 100 PLN für jeden Tag des Verzugs zu belasten.
4.9. Ungeachtet der oben aufgeführten Berechtigungen hat die WARK Group das Recht, eine Erklärung über den Rücktritt vom Vertrag innerhalb einer Frist von höchstens 3 Monaten ab dem Tag des Verzugs seitens des Geschäftspartners einzureichen und die vom Geschäftspartner geleistete Vorauszahlung in vollem Umfang zu behalten sowie einen Schadensersatz für Schäden, die im Zusammenhang mit der Nichterfüllung des Vertrags entstanden sind, über den Wert der bezahlten Vorauszahlung geltend zu machen.
4.10. Die oben aufgeführten Berechtigungen beschränken nicht die Berechtigungen der WARK Group im Falle mangelhafter Erfüllung des Vertrages durch die andere Vertragspartei, die sich aus den Vorschriften des poln. Zivilgesetzbuches ergeben.
4.11. Wird das Produkt nicht abgeholt bzw. dessen Abholung an dem im Vertrag genannten Ort und Zeitpunkt verweigert, ist der Geschäftspartner verpflichtet, den vollen Preis zu zahlen und die Kosten, die infolge der Verzögerung bei der Abholung des Produkts entstanden sind, zu decken.
4.12. Die Übergabe des Produktes wird anhand eines entsprechenden Protokolls dokumentiert.
4.13. Bei der Ausfuhr der Produkte ist der Geschäftspartner verpflichtet, der WARK Group eine unterzeichnete Erklärung zuzustellen, dass das Produkt zum Bestimmungsland und -ort gelangt ist und in diesem Land eingesetzt wird. Das Muster einer solchen Erklärung wird von der WARK Group zur Verfügung gestellt.
4.14. Die Überschreitung der Lieferfrist von nicht mehr als 3 Wochen darf den Rücktritt vom Kaufvertrag durch den Geschäftspartner bewirken. Der Geschäftspartner hat kein Recht auf die Entschädigung für die Überschreitung der Lieferfrist in dieser Hinsicht.

5. Zahlungsbedingungen, Preislisten und Rechnungen
5.1. Die WARK Group behält sich das Recht vor, die Zahlung der Vorauszahlung oder Anzahlung zu fordern oder in besonderen Fällen andere Sicherungen zu leisten.
5.2. Die Vorauszahlung ist innerhalb von 7 Tagen ab dem Tag der Erteilung der Bestellung einzuzahlen. Der restliche Teil des Preises ist vor der Abholung des Produkts fällig.
5.3. Der Verzögerung bei der Zahlung der vertraglich vereinbarten Vorauszahlung von mehr als 7 Tagen berechtigt die WARK Group, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Diese Berechtigung kann innerhalb von 45 Tagen ab dem Tag des Auftretens der Verzögerung in Anspruch genommen werden.
5.4. Die WARK Group behält sich das Recht vor, die Vertragserfüllung seitens des Geschäftspartners durch die Aufforderung zur teilweisen oder kompletten Zahlung im Voraus (vor der Lieferung der Ware) zu sichern bzw. die Lieferung oder die Erbringung von Dienstleistungen, die noch nicht erbracht worden sind, bis zur vollständigen Zahlung einzustellen.
5.5. Die vom Geschäftspartner gezahlte Vorauszahlung wird nicht erstattet, es sei denn, der Vertrag kann aus den von der WARK Group zu vertretenden Gründen nicht erfüllt werden.
5.6. Die WARK Group behält sich das Recht vor, Rabatte und Ermäßigungen sowie andere Belohnungen für Geschäftspartner einzusetzen:
a. je nach der Dauer der Zusammenarbeit mit dem Geschäftspartner;
b. je nach rechtzeitiger Regelung von Forderungen aus Verträgen zwischen den Geschäftspartnern und der WARK Group;
c. je nach der Höhe des Umsatzes mit der WARK Group;
d. entsprechend den anderen Umständen, die von der WARK Group im Rahmen der Sonderaktionen bestimmt werden.
5.7. Die Reklamationsmeldung berechtigt den Geschäftspartner nicht, die fälligen Zahlungen an die WARK Group einzustellen.
5.8. Die Preise werden in den Währungen PLN bzw. EURO als Nettobeträge, ohne Mehrwertsteuer angegeben. Der Geschäftspartner ist verpflichtet, den Preis zzgl. der MwSt., gemäß den geltenden Bestimmungen, zu zahlen.
5.9. Die Zahlung des Preises (der Vergütung) erfolgt auf das Bankkonto der WARK Group: BZ WBK 54 1090 1463 0000 0001 3021 6515  (für Zahlungen in PLN) und BZ WBK 70 1090 1463 00000001 3021 6518 (für Zahlungen in EURO). Wenn der Preis in EURO ausgedrückt ist, und die Zahlung in PLN festgelegt ist, so ist der Gegenwert des in EURO angegebenen Betrags in PLN nach dem durchschnittlichen Wechselkurs für EURO der polnischen Zentralbank (NBP) vom Tag der Erstellung der Rechnung zu zahlen.
5.10. Die Zahlungsfristen werden in der Rechnung oder im Vertrag bestimmt. In Ermangelung vertraglicher Vereinbarungen beträgt die Zahlungsfrist 14 Tage ab dem Tag der Ausstellung der Rechnung durch die WARK Group.
5.11. Die WARK Group ist berechtigt, für den Zahlungsverzug gesetzliche Verzugszinsen zu berechnen.
5.12. Durch den Vertragsabschluss mit der WARK Group (Erteilung der Bestellung) und die Annahme dieser AVDB ermächtigt der Geschäftspartner die WARK Group, die Rechnungen mit ausgewiesenen Mehrwertsteuer ohne Unterschrift des Geschäftspartners auszustellen.
5.13. Die WARK Group haftet nicht für die Gestaltung der Finanzierung des Produkts, einschließlich der Fragen im Zusammenhang mit der Gewährung von Zuschüssen bzw. Subventionen durch zuständige Behörden.
5.14. Bei der Finanzierung des Vertragsgegenstandes durch eine Leasinggesellschaft muss die Bestellung der Leasinggesellschaft zusammen mit der Ermächtigung zur Abholung der Ware und anderen notwendigen Dokumenten bei der WARK Group spätestens 30 Tage vor der geplanten Lieferung der Ware eingereicht werden. Wenn die o.g. Frist nicht eingehalten wird, ist die WARK Group berechtigt, die Ware dem Geschäftspartner zu liefern und ihm eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer auszustellen.

6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Falls nicht anders vorbehalten, erfolgt die Übertragung des Eigentums an verkauften Produkten auf den Geschäftspartner, sobald der Verkaufspreis für die Ware an die WARK Group gemäß den Vertragsbedingungen vollständig und wirksam bezahlt wird.
6.2. Bis zum Tag der wirksamen Zahlung des Verkaufspreises steht das Eigentum der Ware ausschließlich der WARK Group zu. Der Geschäftspartner hat kein Recht, die Ware zu veräußern, zu schenken oder zu verpfänden bzw. mit Rechten Dritter zu belasten solange die Ware das Eigentum der WARK Group ist, es sei denn, die WARK Group darin einwilligt — eine solche Einwilligung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
6.3. Beim Verzug mit der Zahlung des Verkaufspreises kann die WARK Group eine sofortige Rückgabe des Produktes verlangen. Der Geschäftspartner ist in einem solchen Fall verpflichtet, das Produkt der WARK Group auf eigene Kosten zurückzugeben und eine Entschädigung für fehlerhafte Erfüllung des Vertrages an die WARK Group zu zahlen. Der Geschäftspartner ist verpflichtet, sämtliche Kosten, die sich aus dem Verschleiß bzw. der Beschädigung des Produkts ergeben, zu decken.

7. Mangelhafte Erfüllung des Vertrages und Rücktrittsrecht
7.1. Bei Zahlungsrückständen des Geschäftspartners, die sich aus beliebiger Bestellung ergeben, ist die WARK Group berechtigt, die Abwicklung der Bestellung bis zur Begleichung aller ausstehenden Zahlungen vom Geschäftspartner einzustellen.
7.2. Die WARK Group ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Geschäftspartner in finanzielle Schwierigkeiten geraten wird, die zu seiner Zahlungsunfähigkeit führen können, insbesondere wenn gegen den Geschäftspartner ein Insolvenzverfahren, ein Vollstreckungsverfahren eröffnet bzw. ein Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenz- oder Sanierungsverfahrens gestellt worden ist.
7.3. Bei einer Überschreitung der Zahlungsfrist von 30 Tagen ist die WARK Group berechtigt, vom Vertrag durch das Verschulden des Geschäftspartners nach der Festsetzung einer zusätzlichen Zahlungsfrist von 7 Tagen unter dem Vorbehalt, dass sie bei einem unwirksamen Ablauf der zusätzlichen Zahlungsfrist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt ist, zurückzutreten.
7.4. Der Geschäftspartner ist nicht berechtigt, vom Vertrag aus den von der WARK Group nicht zu vertretenden Gründen zurückzutreten, sofern im Vertrag oder in einer schriftlichen Bestellungsbestätigung anderweitige Bestimmung vorhanden ist oder die WARK Group in den Rücktritt vom Vertrag gegen die Bezahlung der mit dem Geschäftspartner festgelegten Abstandszahlung einwilligt.
7.5. Beim Rücktritt vom Vertrag durch die WARK Group durch das Verschulden des Geschäftspartners ist der Geschäftspartner verpflichtet, sämtliche daraus resultierenden Schäden der WARK Group zu decken und die WARK Group ist berechtigt, die vom Geschäftspartner geleisteten Vorauszahlungen zu behalten.

8. Qualitätsgarantie und Gewährleistung
8.1. Die WARK Group gewährt de, Geschäftspartner eine Qualitätsgarantie für verkaufte Produkte gemäß den Allgemeinen Garantiebedingungen der WARK Group, die unter www.warkgroup.com abrufbar sind. Die Garantiebedingungen der WARK Group sind fester Bestandteil des Vertrags (Angebots) der WARK Group.
8.2. Die Gewährleistungshaftung der WARK Group wegen Mängel an den Produkten wird ausgeschlossen.

9. Regeln für die Erbringung von Servicedienstleistungen
9.1. Die WARK Group erbringt die Dienstleistungen in Bezug auf ihre Produkte und führt Garantiedurchsichten am Firmensitz oder an einem anderen von der WARK Group angegebenen Ort durch.
9.2. Vor der Lieferung des Gerätes zur Servicestelle sind die Berater der WARK Group telefonisch anzusprechen — die Telefonnummer sind unter www.warkgroup.com abrufbar.
9.3. Die Kosten des Serviceeinsatzes umfassen den Stundenaufwand des Servicetechnikers sowie die Reisekosten gemäß dem Kilometersatzes für 1 km Anfahrt, entsprechend der aktuellen Preisliste der WARK Group, und die Kosten der ggf. ausgetauschten Teile.
9.4. Die Durchführung der Servicearbeiten wird mit einem Protokoll dokumentiert. Die Durchführung einer Garantiedurchsicht wird mit einem Eintrag in das Servicebuch des Produkts bestätigt.
9.5. Der Geschäftspartner ist verpflichtet, das Produkt rechtzeitig, unmittelbar nach der Fertigstellung der Serviceleistung abzuholen.

10. Höhere Gewalt
10.1. Die Vertragsparteien tragen keine Haftung für Schäden, Verluste, Strafen oder Verbindlichkeiten, die aus der Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung des Vertrages wegen höherer Gewalt entstehen.
10.2. Im Sinne dieser AVDB gelten als höhere Gewalt insbesondere der Krieg, Wirren, der Putsch, Unruhen, das Erdbeben, das Feuer, die Explosion, die Überschwemmung, die Beschlagnahme, der Streik, die Aussperrung, der Arbeitskonflikt, ein seriöser Ausfall und andere Aktivitäten oder bewusste Unterlassung der Behörden der Republik Polen und der Behörden anderer Länder, einschließlich der Regierungs- und Selbstverwaltung, die die jeweilige Vertragspartei an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen verhindern.

11. Warenzeichen von WARK Group
11.1. Warenzeichen von WARK Group sind rechtlich geschützt.
11.2. Der Geschäftspartner ist berechtigt, die Warenzeichen von WARK Group ausschließlich nach der schriftlich durch die WARK Group zugelassenen Art und Weise zu verwenden und dabei für das Wohl und den guten Ruf von WARK Group zu sorgen.

12. Schlussbestimmungen
12.1. Für die von der WARK Group getätigten Geschäfte wird das polnische Recht angewandt.
12.2. Die Übertragung an Dritte jeglicher Rechte des Geschäftspartners (Übertragung der vertraglichen Verpflichtungen) gegenüber der WARK Group, die aus den nach AVDB geregelten Verträgen resultieren, bedarf zu ihrer Wirksamkeit jeweils einer ausdrücklichen Zustimmung der WARK Group in Schriftform.
12.3. Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Erfüllung der vertraglichen Bestimmungen oder diesen AVDB werden durch das für den Sitz der WARK Group zuständige Gericht beigelegt.
12.4. Die Verpflichtung zur Zahlung der in den vorliegenden AVDB und den von der WARK Group vorgesehenen Vertragsstrafen berührt nicht den Anspruch der WARK Group, eine Entschädigung, die die Höhe der vorbehaltenen Vertragsstrafen übersteigt, geltend zu machen.
12.5. Alle Mitteilungen und andere Informationen, die der entsprechenden Vertragspartei zuzustellen sind, werden an die entsprechenden im Angebot bzw. in der Bestellung angegebenen Adressen gerichtet.
12.6. Sollte eine Bestimmung dieser AVDB ganz oder teilweise unwirksam oder ungültig sein bzw. werden, berührt dies nicht die Gültigkeit und die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame oder ungültige Bestimmung wird durch eine entsprechende gesetzliche Regelung ersetzt.